Zur Person/Vita
Ich wurde 1970 in Zaz in der Türkei geboren und lebe seit Anfang 1986 in Hamburg, wo ich über den zweiten Bildungsweg Hochschulreife erworben habe. Anschließend habe ich eine Ausbildung als Industriemechaniker absolviert. Nach meinem Studium der Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Rechtswissenschaften an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik arbeitete ich in der Jugend- und Erwachsenenbetreuung. Im Jahr 2015 begann ich als Sozialarbeiter bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) in der Beratung von Flüchtlingen und als Übersetzer zu arbeiten. Seit 2018 bin ich als vom Gericht bestellter gesetzlicher Vertreter mit Sitz in der Spaldingstraße in meinem Rechtsbetreuungsbüro in Hamburg tätig. Als gesetzlicher Vertreter besteht meine Hauptaufgabe darin, die in den Sozialgesetzbüchern (SGB I bis SGB XII) feststehenden Sozialrechte umzusetzen, diese Gesetze sind im Betreuungsrecht verankert.
Der Betreuer ist gesetzlicher Vertreter nach § 1902 BGB. In seinem Aufgabenkreis vertritt der gesetzliche Vertreter die Klienten gerichtlich und außergerichtlich und handelt im Sinne des Betreuungsrechts: „Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.“
Durch das Gericht werden dem gesetzlichen Vertreter, je nach Lage des Betroffenen, Aufgabenkreise übertragen, die den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Diese Aufgabenkreise können unter anderem beinhalten:
Der gesetzliche Vertreter ist verpflichtet, dem Gericht regelmäßig Bericht über die aktuelle Situation des Klienten sowie über seine Angelegenheiten zu erstatten. Somit unterliegt er stets der Aufsicht der Justiz. Eine gesetzliche Betreuung kann von dem Betroffenen selbst beantragt werden. Sofern jedoch mehr als eine rein körperliche Behinderung vorliegt, kann das Gericht auch ohne einen solchen Antrag eine Betreuung anordnen. Eine Empfehlung einer Anordnung auf Betreuung kann durch Dritte wie beispielsweise Angehörige oder Nachbarn ausgesprochen werden. Sie möchten mehr zum Thema erfahren? Kontaktieren Sie mich gern! Weitere Informationen und Publikationen zum Thema finden Sie auch unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.html
Rechtsbetreuungsbüro
Aziz Aygün
Spaldingstr. 130
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 2840 916 -3
Telefax: +49 (0)40 2840 916 -4
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